Eltern haben die Möglichkeit, sich aktiv in das Schulleben einzubringen und über verschiedene Mitwirkungsgremien Verantwortung zu übernehmen. An der GGS Palenberg können sie sich ehrenamtlich in der Klassenpflegschaft, der Schulpflegschaft sowie der Schulkonferenz engagieren.
Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft setzt sich aus allen Eltern einer Klasse zusammen. Zu Beginn jedes Schuljahres werden aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender sowie eine Stellvertretung gewählt. Ziel der Klassenpflegschaft ist die enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Im Mittelpunkt stehen Austausch, Information und Beratung zu schulischen sowie erzieherischen Themen innerhalb der Klasse. Dabei können unter anderem Fragen zu Hausaufgaben, Leistungsbewertungen, Arbeitsgemeinschaften, Schulveranstaltungen, Lernmitteln oder Herausforderungen im Erziehungsalltag besprochen werden. Darüber hinaus unterstützt die Klassenpflegschaft die Organisation von Klassenfahrten und beteiligt sich an schulischen Veranstaltungen und Festen. Die Vorsitzenden laden zu den Sitzungen ein und stimmen die Tagesordnung gemeinsam mit der Klassenleitung ab. Eltern haben ebenfalls die Möglichkeit, Themenvorschläge einzubringen. In der Regel nimmt die Klassenleitung an den Sitzungen teil; bei Bedarf können auch weitere Lehrkräfte eingeladen werden, um Einblicke in ihre pädagogische und fachliche Arbeit zu geben.


Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden und Stellvertretungen der Klassenpflegschaften. Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule und fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung. Dabei sollen Eltern verschiedener Hintergründe angemessen berücksichtigt werden. Zu Beginn wählt die Schulpflegschaft einen Vorstand, bestehend aus einer oder einem Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertretungen. Zudem bestimmt sie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft dient als Austausch- und Diskussionsforum für schulische Anliegen. Sie informiert Eltern über wichtige Entwicklungen, bringt Vorschläge ein und kann Stellungnahmen zu schulischen Themen abgeben. Gleichzeitig besitzt sie gegenüber der Schulleitung ein Recht auf Information und Auskunft. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz getroffen werden, werden häufig zuvor innerhalb der Schulpflegschaft beraten. Die Sitzungen finden bei Bedarf statt und werden von der oder dem Vorsitzenden einberufen. Sie tagen in der Regel außerhalb der Unterrichtszeiten. Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst; Voraussetzung hierfür ist die Beschlussfähigkeit des Gremiums. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift erstellt. Die Schulpflegschaft vertritt Elterninteressen vor allem innerhalb der Schule gegenüber der Schulleitung und weiteren Mitwirkungsgremien. Nach außen wird die Schule ausschließlich durch die Schulleitung repräsentiert.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus gewählten Elternvertretungen und Lehrkräften zusammen. Die Elternvertretungen werden durch die Schulpflegschaft gewählt, die Lehrkräfte durch die Lehrerkonferenz. Zu ihren Aufgaben gehören grundlegende Entscheidungen zur Schulentwicklung und Schulorganisation. Dazu zählen beispielsweise das Schulprogramm, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung, Kooperationen mit außerschulischen Partnern, die Einführung neuer Unterrichtsformen, die Festlegung beweglicher Ferientage, Lernmittelentscheidungen oder Regelungen zum schulischen Zusammenleben. Auch Fragen zu Ganztagsangeboten, Sponsoring, Schulordnungen oder der Mitwirkung bei der Besetzung der Schulleitung können Teil ihrer Arbeit sein. Die Schulkonferenz vermittelt zudem bei Konflikten innerhalb der Schulgemeinschaft und kann Empfehlungen an Schulträger und Schulaufsicht aussprechen. Beschlüsse werden mehrheitlich getroffen. Den Vorsitz führt die Schulleitung, die grundsätzlich beratend tätig ist und nur bei Stimmengleichheit entscheidet.


Wahlen und Amtszeiten
Die Vorsitzenden der Mitwirkungsgremien, deren Stellvertretungen sowie die Mitglieder der Schulkonferenz werden jeweils für ein Schuljahr gewählt. Leitungspositionen werden in geheimer Wahl bestimmt; andere Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, sofern keine geheime Wahl beantragt wird. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Die Mitgliedschaft endet beispielsweise durch Ausscheiden des Kindes aus der Schule, Niederlegung des Mandats oder durch Neuwahl. Gegen Wahlergebnisse kann innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch eingelegt werden, wenn Unregelmäßigkeiten vorliegen. Die Wahlen der Klassenpflegschaften finden in den ersten Wochen eines neuen Schuljahres statt, anschließend werden die Vertreterinnen und Vertreter für die Schulpflegschaft gewählt. Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt in der Regel durch die bisherigen Vorsitzenden oder – falls erforderlich – durch die Klassenleitung beziehungsweise die Schulleitung.
